+++ In den Sylter Sommerferien (4. Juli bis 8. August) finden keine Kurse statt. Ausnahmen kommunizieren die KursleiterInnen +++ In den Sylter Sommerferien (4. Juli bis 8. August) finden keine Kurse statt. Ausnahmen kommunizieren die KursleiterInnen

Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge

Die Aufnahmegebühr entspricht einem Monatsbeitrag.

Gruppe 1

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene ab 18 Jahre in Berufsausbildung, Schüler und Studenten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf Antrag und Nachweis

Gruppe 2

Einzelmitglieder, Erwachsene ab 18 Jahre

Gruppe 3

Familien (Ehepaare/Lebenspartner einschließlich Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Monatsbeitrag

15,00 €

Monatsbeitrag

19,00 €

Monatsbeitrag

30,00 €

Gruppe 4

Einzelperson als passives oder förderndes Mitglied

Gruppe 6

Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, sofern ein Elternteil Mitglied im TSV Westerland ist.

Monatsbeitrag

9,00 €

Monatsbeitrag

5,00 €

Monatsbeitrag

0,00 €

Gruppe 8

Beitragsbefreiung. Eine Beitragsbefreiung kann im Einzelfall gewährt werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des TSV Westerland einzureichen. Eine Entscheidung erfolgt nach Prüfung durch den TSV-Vorstand mit Mehrheitsbeschluss.

Die Beitragsbefreiung wird jährlich überprüft.

Stand:01.07.2024


Zahlung vierteljährlich im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, Abbuchung jeweils am 2. Tag eines 2. Quartalsmonats. Gläubiger-Identifikationsnummer des TSV Westerland/Sylt e.V.: DE69ZZZ00000244719

Die Beitragszahlung erfolgt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Dafür ist eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen, die von dem jeweiligen Mitglied eigenhändig unterschrieben wird.

Diese Beitragsordnung wurde am 23. Mai 2024 auf der Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung des TSV Westerland beschlossen und löst die Beitragssatzung vom 28. April 2015 ab. Grundlage sind die §§ 4(1) und 7 (3) der Satzung des TSV Westerland/Sylt e.V.

Änderungen der Stammdaten sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Jedes Mitglied trägt das Risiko eines Personen- und Sachschadens aus seiner Betätigung im Verein. Der Verein bietet jedoch einen Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessportverband Schleswig-Holstein abgeschlossenen Sportunfall- und Haftpflichtversicherung. Im Interesse einer effektiveren und einfacheren Bearbeitung der Beitragszahlungen muss der TSV darauf bestehen, dass sich seine Mitglieder des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens bedienen. Dafür ist auf dem Anmeldeformular die Einzugsermächtigung zu unterschreiben. Bei Nichteinlösung der Lastschrift durch die Bank wird jeweils eine Gebühr von 5,00 € berechnet. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.

Kündigung

Die Mitgliedschaft im TSV Westerlad kann immer 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist nur mit Unterschrift gültig. Die unterschriebene Kündigung muss der Geschäftsstelle übermittelt werden, dies kann per Post, per Fax oder persönlich geschehen. Wenn Sie mögen, teilen Sie uns doch bitte zusätzlich mit, aus welchem Grund Sie gekündigt haben. Eine Kündigung per Kontakt-Formular/per E-Mail ist nicht möglich. Es sei denn, Sie scannen die unterschriebene Kündigung ein und senden diese als PDF-Datei. 

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