Beitragsordnung
ab dem 01. Juli 2024
Beschluss der Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung am 23.05.2024
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Aufnahmegebühr
ein Monatsbeitrag
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Monatsbeiträge
Zahlung vierteljährlich im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, Abbuchung jeweils am 2. Tag eines 2. Quartalsmonats. Gläubiger-Identifikationsnummer des TSV Westerland/Sylt e.V.: DE69ZZZ00000244719
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Gruppe 1 15,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene ab 18 Jahre in Berufsausbildung, Schüler und Studenten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf Antrag und Nachweis
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Gruppe 2 19,00 €
Einzelmitglieder, Erwachsene ab 18 Jahre
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Gruppe 3 30,00 €
Familien (Ehepaare/Lebenspartner einschließlich Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
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Gruppe 4 8,00 €
Einzelperson als passives oder förderndes Mitglied
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Gruppe 5 5,00 €
Einzelperson als ruhendes Mitglied
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Gruppe 6 0,00 €
Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, sofern ein Elternteil Mitglied im TSV Westerland ist.
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Gruppe 7
Fördernde kooperative und korporative Mitglieder, juristische Personen, Körperschaften wie Gemeinden, Ämter, Institutionen usw. sowie/oder deren juristische Personen wie Geschäftsführer, Direktoren, Leiter etc. Für diesen Personenkreis wird ein pauschaler Jahresbeitrag festgesetzt, der mit dem jeweiligen Fördermitglied verhandelt wird.
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Gruppe 8
Beitragsbefreiung. Eine Beitragsbefreiung kann im Einzelfall gewährt werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des TSV Westerland einzureichen. Eine Entscheidung erfolgt nach Prüfung durch den TSV-Vorstand mit Mehrheitsbeschluss. Die Beitragsbefreiung wird jährlich überprüft.
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Beitragszahlung
Die Beitragszahlung erfolgt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Dafür ist eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen, die von dem jeweiligen Mitglied eigenhändig unterschrieben wird.
Diese Beitragsordnung wurde am 23. Mai 2024 auf der Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung des TSV Westerland beschlossen und löst die Beitragssatzung vom 28. April 2015 ab. Grundlage sind die §§ 4(1) und 7 (3) der Satzung des TSV Westerland/Sylt e.V.